Bezirkskirchenpflege


Die Arbeit der Kirchenpflege ist in verschiedene Ressorts aufgeteilt, die jeweils von einem Mitglied betreut werden. Die Mitglieder und das Präsidium der Kirchenpflege werden von der Bezirksversammlung gewählt.

An den Sitzungen der Kirchenpflege nehmen mit Stimmrecht auch die Pfarrpersonen und die Sozialdiakonische Mitarbeitende des Bezirkes teil.

Aufgaben der Bezirkskirchenpflege

  • Leitung, Förderung und Gestaltung des kirchlichen Lebens im Bezirk;
  • Einberufung, Vorbereitung und Durchführung der Bezirksversammlung;
  • Ausführen der Beschlüsse der Bezirksversammlung;
  • Erarbeiten der Stellenprofile;
  • Prüfung der Stellenbewerbungen in Zusammenarbeit mit dem Kirchenrat;
  • Mitwirkung bei kirchlichen Handlungen;
  • Erstellen des Bezirks-Voranschlags;
  • Vorschlags- und Antragsrecht an den Kirchenrat.

Mitglieder der Bezirkskirchenpflege

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