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Wir als Arbeitgeberin


Erwerbs- und Privatleben vereinbaren
Die Reformierte Kirche Kanton Zug ist mit dem «Prädikat UND» ausgezeichnet. Dieses wird durch die Fachstelle UND verliehen, dem Kompetenzzentrum für die Umsetzung von Life-Balance und Vereinbarkeit aller Lebensbereiche. Das Prädikat ist ein Qualitätslabel für Unternehmen und Organisationen, die Vereinbarkeit und Gleichstellung in Strategie, Struktur und Kultur verankert haben. Nebst einem öffentlichkeitswirksamen Label profitieren sie von einem breiten Netzwerk familienfreundlicher Organisationen und erhalten regelmässig Support durch die Fachstelle UND. Das Prädikat wird innerhalb von drei Jahren erneuert, um sicher zu stellen, dass sie am Puls der Zeit bleiben.

Das sind wir
Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde des Kantons Zug versteht sich als Teil der allgemeinen christlichen Kirche. Sie zählt sich zu den aus der Reformation hervorgegangenen, erneuerten und sich stets erneuernden Volkskirchen, die sich an der Gerechtigkeits- und Befreiungsbotschaft Jesu Christi vom Reiche Gottes orientieren. Sie vertraut auf die Kraft des Heiligen Geistes und weiss sich verantwortlich gegenüber der Schöpfung. Sie dient den Menschen durch die Verkündigung der biblischen Botschaft im Gottesdienst in Wort und Sakrament, in Diakonie und Seelsorge, in kirchlichen Handlungen, im Religionsunterricht sowie in Kinder- und Jugendarbeit, in Erwachsenenbildung sowie auf andere geeignete Weise. Vom Evangelium her setzt sie sich ein für die weltweite ökumenische Gemeinschaft, den interreligiösen Dialog und die Mission als Begegnung in Offenheit sowie für die Wahrung der Menschenrechte. Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde des Kantons Zug ist Mitgliedkirche der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (ehemals Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK, www.evref.ch). Die Kirchgemeinde zählt ca. 16'500 Mitglieder (Stand Dezember 2019), welche sich auf sieben Bezirke verteilen.

Die Arbeitsverträge in der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde sind öffentlich-rechtlicher Natur. Ihnen liegt das Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; BGS 154.21) zugrunde. Die Anstellungsbedingungen in unserer Kirchgemeinde sind zeitgemäss und familienfreundlich. Wir erachten es als einen fortwährenden Prozess, unsere Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Arbeitsleben und Familienleben möglichst gut in Einklang zu bringen sind. Die Regelungen diesbezüglich sind wie folgt:

Kinderbetreuung
Die Kirchgemeinde ist von ihrer Anzahl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter her zu klein, um einen eigenen Kinderhort anbieten zu können. Die Reformierte Kirche beteiligt sich aber finanziell am KiBiZ (Kinderbetreuung Zug). Kinder unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf allfälligen Wartelisten in den Kindertagesstätten des KiBiZ prioritär behandelt und es besteht eine Leistungsvereinbarung mit dem KiBiZ und der Reformierten Kirche des Kantons Zug (www.kibiz-zug.ch).

Kinderzulagen/ Ausbildungszulagen
Die Kinderzulage beträgt pro Kind CHF 300 je Monat. Ab dem 18. Lebensjahr CHF 350 pro Kind und Monat.

Familienzulage
Die Kirchgemeinde entrichtet eine Familienzulage in Höhe von CHF 2‘200 pro Jahr (bei einem 100%-Pensum). Teilzeitangestellte erhalten diese Familienzulage anteilmässig.

Mutterschaftsurlaub
Derzeit können Mütter bei 100% Lohnfortzahlung 16 Wochen Urlaub beziehen. Diese Regelung trifft zu, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Geburt zwei Jahre und mehr bestanden hat. In allen anderen Fällen können 8 Wochen Urlaub bezogen werden.

Vaterschaftszeit
Nach Geburt eines Kindes erhalten Väter 14 Tage bezahlten Urlaub. Selbstverständlich können in der ersten Zeit zusätzlich Ferien und/oder unbezahlter Urlaub bezogen werden.

Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde ist eine flexible Arbeitgeberin
Falls eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter sich mit einer speziellen Situation konfrontiert sieht, können in den meisten Fällen Lösungen gefunden werden, um die Situation zu entschärfen oder zu bereinigen.

Im Übrigen ist zu erwähnen:

  • Möglichkeit zur Teilzeitarbeit
  • 15 bezahlte Feiertage pro Jahr
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Teil- und Vollzeitangestellte
  • Pfarrerinnen und Pfarrer erhalten jeweils nach sechs Dienstjahren einen Studienurlaub von drei Monaten
  • Ausrichtung einer Treue- und Erfahrungszulage ab dem dritten Anstellungsjahr
  • Abgabe von Reka-Checks mit Vergünstigung

Betriebliches Gesundheitsmanagement

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