Was können wir für Sie tun?

Religionsunterricht

Religiöse Bildung

Der Religionsunterricht der reformierten Kirche wird kompetenzorientiert von ausgebildeten Religionslehrpersonen am Lernort Schule durchgeführt. Er folgt den christlichen Idealen einer ganzheitlichen Bildung und einer menschenfreundlichen Gesellschaft.

Identität, Sprache und Werte

Im Religionsunterricht können Kinder und Jugendlichen in Auseinandersetzung mit der christlichen Tradition ihre eigene Identität, Sprache und ihre eigenen Werte entwickeln.

Qualität und Entwicklung

Die Fachstelle Religionspädagogik begleitet den Religionsunterricht mit modernen Instrumenten der Qualitätssicherung und -entwicklung. Sie ist gegenüber dem Bildungsrat der Kantons Zug für ihre pädagogische Arbeit rechenschaftspflichtig. 

Was Religionsunterricht Ihrem Kind für das Leben mitgibt

In der Schule gibt es wenig Raum für Sinn- und Wertfragen. Diesen gibt der Religionsunterricht den notwenigen Raum. Das Kind lernt die eigene kulturelle und religiöse Tradition kennen und setzt sich mit dieser eigenständig und kritisch auseinander. Bildung führt zu selbstverantworteter, religiöser Mündigkeit. 

Der Religionsunterricht findet auf der Grundlage des kompentenzorientierten Lehrplans statt. Je nach Schulort findet er in reformierter oder ökumenischer Form statt. Auch das Kennenlernen der Kirche gehört zum Religionsunterrichts. 

Reformierter Lehrplan für den konfessionellen Unterricht

Die Schulen stellen den anerkannten Landeskirchen für ihren Unterricht im Stundenplan Zeitfenster und nach Möglichkeit Unterrichtsräume zur Verfügung. Die Kirchen sind verantwortlich für die Durchführung des Religionsunterrichtes und dessen Inhalte. Ausgebildete reformierte oder katholische Religionslehrpersonen führen den Unterricht durch.

Unsere Lehrpersonen im Kanton Zug finden Sie hier.

Der reformierte Religionsunterricht beginnt mit der 2. Primarklasse und dauert bis zur 8. Klasse (2. Oberstufe). Er umfasst in der Regel 1 bis 2 Lektionen pro Woche.

Die Reformierte und die Katholische Kirche des Kantons Zugs arbeiten im Bereich Religionspädagogik eng zusammen. Auch wenn der Religionsunterricht mehrheitlich konfessionell durchgeführt wird, findet er in einzelnen Bezirken ökumenisch statt. Dabei werden die konfessionellen Unterschiede gewahrt und Gemeinsamkeiten gestärkt. 

Die Fachstellen der beiden Landeskirchen unterhalten gemeinsam die «Ökumenische Plattform Religionsunterricht»: 

www.religionsunterricht-kanton-zug.ch

Begegnungsfelder
Unseren Religionsunterricht öffnen wir auf der Oberstufe der Stadtschulen Zug neu mit Begegnungsfeldern, die Bildung mit Erlebnissen verbinden.

FAQ zum Religionsunterricht

Das schulische Fach Ethik und Religion ermöglicht die Auseinandersetzung mit verschiedenen Religionen und Kulturen. Es befasst neutral mit verschiedenen Religionen. Der Religionsunterrichtet bietet eine Innenansicht des Christentums mit Seitenblicken auf die anderen Religionen. Er vertieft die religiöse Bildung der Kinder nach reformiertem Verständnis und begleitet sie in ihrer religiösen Entwicklung. Die Inhalte des kirchlichen Religionsunterrichtes und des schulischen Faches Ethik und Religion ergänzen sich.

Im konfessionellen Religionsunterricht besuchen katholische und reformierte Kinder den Religionsunterricht, welcher von einer ihrer Konfession angehörigen Religionslehrperson erteilt wird.
Im ökumenischen Religionsunterricht nehmen reformierte und katholische Kinder zusammen am Unterricht teil. Die Inhalte des Unterrichtes sind entsprechend angepasst. Der ökumenische Unterricht wird von einer katholischen und/oder reformierten Religionslehrperson erteilt.

Da ausserhalb der schulischen Blockzeiten keine Pflicht der Schule zur Betreuung der Schülerinnen und Schüler besteht, haben diejenigen Kinder schulfrei, welche den Religionsunterricht nicht besuchen. Der Religionsunterricht findet in der Regel ausserhalb der schulischen Blockzeiten statt, das heisst am Nachmittag ab 13.30 Uhr oder ausnahmsweise in einer Frühstunde.

Konfessionslose Kinder und Kinder aus einer anderen religiösen Tradition, welche gerne am reformierten Religionsunterricht teilnehmen möchten, sind herzlich willkommen. Ihr Hintergrund wird von den Religionslehrpersonen respektiert und als wertvolle Perspektive im Unterricht wertgeschätzt. Nach einer Anmeldung durch die Eltern bei der Fachstelle Religionspädagogik wird erwartet, dass das Kind den Unterricht bis zum Schuljahresende regelmässig besucht.

Der konfessionelle Religionsunterricht wird im Normalfall über die Kirchensteuer finanziert. Weil die konfessionslosen Kinder und Kinder aus einer anderen religiösen Tradition in der Regel nicht Mitglied der Reformierten Kirche sind, wird für den Besuch des Religionsunterrichts ein Solidaritätsbeitrag erhoben, der den finanziellen Möglichkeiten der Eltern entspricht. Kann eine Familie für den Solidaritätsbeitrag nicht aufkommen, bitten wir darum, mit der Fachstelle Religionspädagogik Kontakt aufzunehmen.  

Anmeldung:

Kontakt Fachstelle Religionspädagogik

Der reformierte Religionsunterricht wird an am Lernort Schule von Religionslehrpersonen erteilt und endet mit der 8. Schulklasse (2. Oberstufe). In der 3. Oberstufe schliesst der Konfirmandenunterricht an den Religionsunterricht an. Den Konfirmandenunterricht besuchen die reformierten Jugendlichen ausserhalb der Schule in den Kirchenbezirken bei ihrem Pfarrer oder ihrer Pfarrerin. 

Der Religionsunterricht bietet eine allgemeine religiöse Bildung, der Konfirmationsunterricht hat als Ziel die Konfirmation. 

Der Religionsunterricht wird weitgehend als teaching from religion (Unterricht mit einer religiösen Perspektive ohne religiöse Praxis) durchgeführt, während der Konfirmationsunterricht stärker auf das teaching in religion (Unterricht mit einer religiösen Perspektive mit religiöser Praxis) abzielt. 

Der Besuch des Religionsunterrichts von der zweiten bis achten Klasse – neben der Teilnahme am Konfirmandenunterricht - ist in der Regel Voraussetzung für die Konfirmation, sofern der Religionsunterricht an der besuchten Schule angeboten wird. Im konfessionellen Religionsunterricht erhalten die Kinder und Jugendlichen die religiöse Bildung, die ihnen eine informierte, freie und eigenverantwortliche Entscheidung für die Konfirmation ermöglicht. In Ausnahmefällen suchen die Fachstelle Religionspädagogik und/oder die konfirmierende Pfarrperson mit den Beteiligten gemeinsam eine geeignete Lösung.

Zuständige Religionslehrpersonen

Keine Person gefunden.

robin@remove-this.lst.team

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