Was können wir für Sie tun?

Religionsunterricht – ganzheitliche Bildung für Kinder und Jugendliche

Wir unterrichten im Kanton Zug rund 850 Kinder und Jugendliche, von der Primarschule bis in die Oberstufe. Die jungen Menschen werden befähigt, eigene Haltungen zu Fragen des Glaubens, der Ethik und der Gesellschaft zu entwickeln. Der reformierte Religionsunterricht steht allen offen.

Religiöse Bildung

Der Religionsunterricht der reformierten Kirche wird kompetenzorientiert von ausgebildeten Religionslehrpersonen am Lernort Schule durchgeführt. Er folgt den christlichen Idealen einer ganzheitlichen Bildung und einer menschenfreundlichen Gesellschaft.

Identität, Sprache und Werte

Im Religionsunterricht können Kinder und Jugendlichen in Auseinandersetzung mit der christlichen Tradition ihre eigene Identität, Sprache und ihre eigenen Werte entwickeln.

Qualität und Entwicklung

Die Fachstelle Religionspädagogik begleitet den Religionsunterricht mit modernen Instrumenten der Qualitätssicherung und -entwicklung. Sie ist gegenüber dem Bildungsrat der Kantons Zug für ihre pädagogische Arbeit rechenschaftspflichtig. 

Was Religionsunterricht Ihrem Kind für das Leben mitgibt

In der Schule gibt es wenig Raum für Sinn- und Wertfragen. Diesen gibt der Religionsunterricht den notwenigen Raum. Das Kind lernt die eigene kulturelle und religiöse Tradition kennen und setzt sich mit dieser eigenständig und kritisch auseinander. Bildung führt zu selbstverantworteter, religiöser Mündigkeit. 

Der Religionsunterricht findet auf der Grundlage des kompentenzorientierten Lehrplans statt. Je nach Schulort findet er in reformierter oder ökumenischer Form statt. Auch das Kennenlernen der Kirche gehört zum Religionsunterrichts. 

Reformierter Lehrplan für den konfessionellen Unterricht

Die Schulen stellen den anerkannten Landeskirchen für ihren Unterricht im Stundenplan Zeitfenster und nach Möglichkeit Unterrichtsräume zur Verfügung. Die Kirchen sind verantwortlich für die Durchführung des Religionsunterrichtes und dessen Inhalte. Ausgebildete reformierte oder katholische Religionslehrpersonen führen den Unterricht durch.

Unsere Lehrpersonen im Kanton Zug finden Sie hier.

Der reformierte Religionsunterricht beginnt mit der 2. Primarklasse und dauert bis zur 8. Klasse (2. Oberstufe). Er umfasst in der Regel 1 bis 2 Lektionen pro Woche.

Begegnungsfelder
Unseren Religionsunterricht öffnen wir auf der Oberstufe der Stadtschulen Zug neu mit Begegnungsfeldern, die Bildung mit Erlebnissen verbinden.

FAQ zum Religionsunterricht

Das schulische Fach Ethik und Religion ermöglicht die Auseinandersetzung mit verschiedenen Religionen und Kulturen. Es befasst neutral mit verschiedenen Religionen. Der Religionsunterrichtet bietet eine Innenansicht des Christentums mit Seitenblicken auf die anderen Religionen. Er vertieft die religiöse Bildung der Kinder nach reformiertem Verständnis und begleitet sie in ihrer religiösen Entwicklung. Die Inhalte des kirchlichen Religionsunterrichtes und des schulischen Faches Ethik und Religion ergänzen sich.

Im konfessionellen Religionsunterricht besuchen katholische und reformierte Kinder den Religionsunterricht, welcher von einer ihrer Konfession angehörigen Religionslehrperson erteilt wird.
Im ökumenischen Religionsunterricht nehmen reformierte und katholische Kinder zusammen am Unterricht teil. Die Inhalte des Unterrichtes sind entsprechend angepasst. Der ökumenische Unterricht wird von einer katholischen und/oder reformierten Religionslehrperson erteilt.

Der Religionsunterricht findet in der Regel ausserhalb der schulischen Blockzeiten statt, das heisst am Nachmittag oder in einer Frühstunde. Da ausserhalb der schulischen Blockzeiten keine Pflicht der Schule zur Betreuung der Schülerinnen und Schüler besteht, haben diejenigen Kinder schulfrei, welche den Religionsunterricht nicht besuchen.

Konfessionslose Kinder oder Kinder aus einer anderen religiösen Tradition, welche gerne am reformierten Religionsunterricht teilnehmen möchten, sind herzlich willkommen. Nach einer Anmeldung durch die Eltern bei der zuständigen Bezirkskirchenpflege wird erwartet, dass das Kind den Unterricht bis zum Schuljahresende regelmässig besucht.

Kontakt Fachstelle Religionspädagogik

Der reformierte Religionsunterricht wird an der Schule von Religionslehrperson erteilt und endet mit der 8. Schulklasse (2. Oberstufe). In der 3. Oberstufe schliesst der Konfirmandenunterricht an den Religionsunterricht an. Den Konfirmandenunterricht besuchen die reformierten Jugendlichen ausserhalb der Schule bei ihrem Pfarrer oder ihrer Pfarrerin. 

Der Religionsunterricht bietet eine allgemeine religiöse Bildung, der Konfirmationsunterricht hat als Ziel die Konfirmation. 

Der Besuch des Religionsunterrichts von der zweiten bis achten Klasse ist – neben der Teilnahme am Konfirmandenunterricht - Voraussetzung für die Konfirmation, sofern der Religionsunterricht an der besuchten Schule angeboten wird. In Ausnahmefällen suchen die Religionslehrpersonen und/oder die konfirmierende Pfarrperson mit den Beteiligten gemeinsam eine geeignete Lösung.

Der kirchliche Religionsunterricht im Kanton Zug
www.religionsunterricht-kanton-zug.ch

Der kirchliche Religionsunterricht vermittelt Grundwissen über die christliche Religion in ihren Konfessionen. Damit fördert er das Verständnis für die eigenen kulturellen Wurzeln und ermöglicht die Dialogfähigkeit mit fremden und unbekannten Kulturen und Religionen. Er stärkt Kinder und Jugendliche in ihrer Identitätsentwicklung sowie religiösen Ausdrucksfähigkeit. Er eröffnet
Möglichkeiten für eine individuelle Lebensführung und schafft Grundlagen für christlich fundierte Wertegemeinschaft.

Der konfessionelle Religionsunterricht übernimmt einen wesentlichen Beitrag zum gesetzlich verankerten Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule.

Die inhaltliche Ausrichtung sowie die Finanzierung obliegt der Verantwortung der einzelnen christlichen Kirchen. Der Religionsunterricht im Kanton Zug wird durch katholische und reformierte Lehrkräfte erteilt, teilweise in ökumenischer Zusammenarbeit.

Katholische Kirche
Fachstelle BKM Bildung-Katechese-Medien
Landhausstrasse 15
6340 Baar

Stefanie Meier, Fachverantwortung Ausbildung, Weiterbildung, Beratung, Kommunikation
Marlen Schärer, Fachverantwortung Projekte, Netzwerk
Martina Schneider, Fachverantwortung Mediothek 

041 767 71 30
bkm@remove-this.zgkath.ch
Fachstelle BKP

Reformierte Kirche
Fachstelle Religionspädagogik
Bundesstrasse 15
6300 Zug

Sabina d'Episcopo, Co-Leitung
041 726 47 25
sabina.depiscopo@remove-this.ref-zug.ch 

Roland Mühlemann, Co-Leitung
041 726 47 27 
roland.muehlemann@remove-this.ref-zug.ch

Fachstelle Religionspädagogik

Dokumente/Links
Flyer «Kirchlicher Religionsunterricht»
Ökumenische Planungshilfe
Katholischer Lehrplan und Planungshilfen (LeRUKa)
Reformierter Lehrplan und Planungshilfen

Richtlinien zur Abmeldung und Dispensation vom Religionsunterricht
Allgemein: Richtlinien zur Abmeldung und Dispensation vom Religionsunterricht
Für den katholischen Unterricht der Stadtschulen Zug-Oberwil: Richtlinien zur Abmeldung und Dispensation vom Religionsunterricht
 
 

Zuständige Religionslehrpersonen

Keine Person gefunden.

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