Kirchenrat
Der Kirchenrat ist das exekutive Leitungsorgan der Reformierten Kirche Kanton Zug.
Zusammensetzung des Kirchenrats
Das Gremium besteht aus neun Kirchenrätinnen und Kirchenräten. Sieben davon werden für jeweils vier Jahre von den Mitgliedern der Kirchgemeinde gewählt, zwei weitere werden vom Pfarrkonvent in den Kirchenrat delegiert. Der Kirchenschreiber hat Einsitz in die Sitzungen und übt eine beratende Funktion aus.
Aufgaben des Kirchenrats
Der Kirchenrat schafft die Rahmenbedingungen für das breit gefächerte kirchliche Leben im Kanton Zug. Die genauen Aufgaben und Befugnisse sind in der Gemeindeordnung (§ 27) festgelegt.
Der Kirchenrat hat seine Aufgaben in verschiedene Ressorts unterteilt. Jedes Mitglied steht einem Ressort vor.
Strategische Ziele 2025 des Kirchenrats
Auszug aus der Gemeindeordnung (§ 27)
Hier finden Sie die weiteren Gesetze und Reglemente
Kontakt

Mitglieder des Kirchenrats
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