Was können wir für Sie tun?

Kirchenrat

Der Kirchenrat ist das exekutive Leitungsorgan der Reformierten Kirche Kanton Zug.

Zusammensetzung des Kirchenrats

Das Gremium besteht aus neun Kirchenrätinnen und Kirchenräten. Sieben davon werden für jeweils vier Jahre von den Mitgliedern der Kirchgemeinde gewählt, zwei weitere werden vom Pfarrkonvent in den Kirchenrat delegiert. Der Kirchenschreiber hat Einsitz in die Sitzungen und übt eine beratende Funktion aus.

Aufgaben des Kirchenrats

Der Kirchenrat schafft die Rahmenbedingungen für das breit gefächerte kirchliche Leben im Kanton Zug. Die genauen Aufgaben und Befugnisse sind in der Gemeindeordnung (§ 27) festgelegt.

Der Kirchenrat hat seine Aufgaben in verschiedene Ressorts unterteilt. Jedes Mitglied steht einem Ressort vor.
 

Strategische Ziele 2025 des Kirchenrats

Auszug aus der Gemeindeordnung (§ 27) 

Hier finden Sie die weiteren Gesetze und Reglemente

Kontakt

Mitglieder des Kirchenrats

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