Was können wir für Sie tun?

Die Trauerfeier ‒ miteinander Abschied nehmen

Der Verlust eines geliebten Menschen ist ein tiefgreifender Einschnitt und hinterlässt schmerzliche Spuren. In dieser schweren Zeit gibt eine kirchliche Trauerfeier den Angehörigen und anderen Trauernden die Möglichkeit, gemeinsam Abschied zu nehmen.

Bedeutung der Trauerfeier

Im Gottesdienst wird die verstorbene Person in ihrem Leben gewürdigt und der Trauergemeinde Trost gespendet. Das gemeinsame Trauern und das Teilen von Erinnerungen können helfen, den Schmerz zu lindern und mit Gottes Hilfe neue Hoffnung zu schöpfen.

Wenn Sie wünschen, stehen Ihnen unsere Pfarrpersonen und Seelsorgenden vor und nach der Trauerfeier zur Seite.

Die Reformierte Kirche Kanton Zug bietet zusammen mit Partnerinstitutionen verschiedene Gefässe zum Thema Sterben und Tod an. Dazu gehören unter anderem die ökumenische Palliativ-Seelsorge, das Zuger TrauerCafé oder das Angebot «Unbegreiflich - aber real» für trauernde Eltern.

Weitere Informationen zu Trauerfeiern

Für Trauerfeiern sind die Pfarrpersonen in Ihrer Wohngemeinde zuständig. Gerne sind wir für Sie da und begleiten Sie auf Ihrem Weg.

Häufige Fragen zu Trauerfeiern

Erste Anlaufstelle ist die Gemeinde oder das zuständige Bestattungsamt am Wohnort der verstorbenen Person. Details zum Vorgehen finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Gemeinde.

Versuchen Sie, sich die verstorbene Person möglichst lebhaft in Erinnerung zu rufen ‒ nicht nur, wie sie in letzter Zeit war, sondern auch früher. Überlegen Sie, was der verstorbenen Person so viel bedeutet hat, dass es im Gottesdienst unbedingt vorkommen sollte: Was hat diesen Menschen besonders gemacht? Wie stand er im Leben?

Die Gestaltung der Trauerfeier besprechen Sie vorgängig im Trauergespräch mit der Pfarrperson. Gerne dürfen Sie Ihre Anliegen oder die Wünsche der verstorbenen Person einbringen.

Es gibt keine Vorschriften. Für den Prozess des Abschiednehmens ist es häufig sinnvoll, wenn die Trauerfeier innert zehn Tagen bis drei Wochen nach dem Tod stattfinden kann.

In verschiedenen Gemeinden des Kantons Zug ist dies aus geografischen oder Platzgründen schon fast Tradition. Die katholischen Kirchgemeinden sind jedoch nicht verpflichtet, die Kirche für reformierte Trauerfeiern zur Verfügung zu stellen.

Im reformierten Verständnis erhalten die Hinterbliebenen mit einer Trauerfeier Raum, Zeit und Zuspruch für ihre Trauer. Für Verstorbene, deren enge Angehörige reformiert sind, kann daher nach Absprache mit der Pfarrperson eine kirchliche Trauerfeier stattfinden. Wenn die verstorbene Person einen solchen Gottesdienst allerdings ausdrücklich ablehnte, ist eine andere Form des Abschiednehmens vielleicht sinnvoller.

Mitglieder der Reformierten Kirche Kanton Zug haben ein Anrecht auf eine kostenlose Trauerfeier. Zusätzliche Kosten, zum Beispiel für individuellen Blumenschmuck oder musikalische Begleitung, trägt die Trauerfamilie.

Zuständige Pfarrpersonen für die Trauerfeier

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