Gesetze und Reglemente
Hier finden Sie die kantonalen Rechtsgrundlagen sowie wichtige Reglemente und Dokumente der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde des Kantons Zug.
Gesetzliche Grundlagen
Die Verfassung und die Gesetze des Kantons Zug bilden den rechtlichen Rahmen, in dem die Kirchgemeinde ihre Angelegenheiten selbständig ordnet.
Reglemente Kirchgemeinde
Die Kirchgemeinde erlässt ihre Gemeindeordnung sowie Beschlüsse oder Statuten, um die eigene Organisation sowie die Erfüllung ihrer Aufgaben zu regeln. In Reglementen werden diese Bestimmungen weiter präzisiert.
Grundlagen
- Gemeindeordnung vom 10. September 2010
- Organigramm (Stand 01.07.2025)
- Aufgabenteilung Kirchgemeinde/Bezirke
- Finanzielle Zuständigkeiten Kirchgemeinde/Bezirke
- Pfarrwahlreglement
- Verantwortlichkeit und Ablauf für Pfarrwahlen
- Sexuelle Belästigung und sexuelle Ausbeutung am Arbeitsplatz Kirche
- Kurzleitfaden Sexuelle Belästigung
Grosser Kirchgemeinderat
Personal, Finanzen und Bau
- Reglement über das Arbeitsverhältnis des Kirchgemeindepersonals (Personalreglement)
- Ausführungsbestimmungen zum Reglement über das Arbeitsverhältnis des Kirchgemeindepersonals
- Merkblatt zur Jahresarbeitszeit
- Aufgaben und Kompetenzen der Kommission für Personalfragen
- Aufgaben/Besoldung Organist/innen
- Entschädigungsreglement der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde des Kantons Zug
- Spesenreglement
- Zusatz-Spesenreglement für leitendes Personal
- Rahmenstellenplan Personalplanung 2022 – 2025
- Dienst- und Amtswohnungsreglement
- Empfehlung zur Entschädigung/Wertschätzung von Freiwilligenarbeit
- Konzept Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Aufgaben und Kompetenzen der kantonalen Finanzkommission
- Aufgaben und Kompetenzen der kantonalen Baukommission
- Betriebs- und Benutzungsreglement «Kirchenzentrum Zug»