Religionslehrpersonen (Katechet/-in)
Religionslehrpersonen erteilen Religionsunterricht im Auftrag der Reformierten Kirche Kanton Zug am Lernort Schule. Sie begleiten Kinder und Jugendliche in ihrer religiösen Bildung.
Was sind die Aufgaben einer Religionslehrperson?
Religionslehrpersonen unterrichten Kinder und Jugendliche von der 2. bis zur 8. Klasse. Der reformierte oder ökumenische Religionsunterricht stützt sich dabei auf einen kompetenzorientierten Lehrplan. Die Lehrpersonen vermitteln Inhalte der christlichen Tradition und fördern die Kinder und Jugendlichen in ihrer Identitätsentwicklung, ihrer religiösen Ausdrucksfähigkeit und ihrer selbstbestimmten Wertebildung.
Wie wird man Religionslehrerin oder Religionslehrer?
Der Beruf als Religionslehrperson erfordert eine didaktische und theologische Ausbildung. Ein Quereinstieg ist mit einem kleineren Pensum und einer berufsbegleitenden Ausbildung in vielen Fällen möglich. Voraussetzung dafür ist eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung. Die Tätigkeit einer Religionslehrperson kann gut in Form einer Teilzeitanstellung ausgeübt werden.
Weitere wichtige Voraussetzungen sind zudem Begeisterung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, eine ausgeprägte Sozialkompetenz, Selbständigkeit sowie Kreativität.
Interessieren Sie sich für den Beruf als Religionslehrperson oder haben weitere Fragen?
