Kirchliche Handlungen (Kasualien)

Mit Taufe, Konfirmation, Trauung und Abdankung begleitet die reformierte Kirche den gesamten Lebenszyklus eines Menschen. Die Kirche teilt mit Ihnen ebenso die glücklichen Stunden wie die Zeiten der Trauer.

              
            
           

Taufe

Die Taufe steht als Zeichen für die vorbehaltlose Liebe Gottes zu uns Menschen. Durch die Taufe mit Wasser wird einem Kind gesagt: «Es ist schön, dass es dich gibt. Sei im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes willkommen auf Erden.»

Taufen finden - von begründeten Ausnahmen abgesehen - in einem Gemeindegottesdienst statt.

Vor der Taufe Ihres Kindes vereinbaren Sie bitte ein Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer, um Inhalt und Ablauf der Taufe zu besprechen. Auch Taufpaten sind an diesem Gespräch willkommen.

Zuständig für die Taufe sind die Pfarrerinnen und Pfarrer in Ihrer Gemeinde.

              
            
           

Konfirmation

Die Konfirmation ist die Abschlussfeier des kirchlichen Unterrichts an der Schwelle zur religiösen Mündigkeit, welche im kirchlichen Stimm- und Wahlrecht (auf Bezirksebene) ab 16 Jahren Ausdruck findet. Mit ihr bekräftigen die Jugendlichen ihre Zugehörigkeit zur reformierten Kirche. Der Konfirmation gehen ein einjähriger kirchlicher Unterricht und ein mehrtägiges Konfirmationslager voraus.

Zuständig für die Konfirmation sind die Pfarrerinnen und Pfarrer in Ihrer Gemeinde.

              
            
           

Trauung

Viele Menschen bezeichnen den Hochzeitstag als schönsten Tag ihres Lebens. Mit der kirchlichen Trauung besiegeln sie ihre Liebe vor Gott und versichern sich gegenseitig, sich in guten wie in schlechten Zeiten achten und unterstützen zu wollen.  Diesen Schritt haben sie zuvor gut überlegt.Mit Sorgfalt sollte auch der Festtag vorbereitet werden. Planen Sie frühzeitig, ca. ein halbes Jahr vor dem gewünschten Datum. Kontaktieren Sie zuerst die Pfarrperson Ihres Bezirkes oder Ihres Vertrauens und klären die Verfügbarkeit an Ihrem Wunschdatum ab. Erst danach kann alles weitere organisiert werden: Kirche, Restaurant, Transporte, Programmpunkte usw.

Vereinbaren Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer einen Gesprächstermin zur Vorbereitung Ihres Hochzeitsgottesdienstes.

Zuständig für die Trauung sind die Pfarrerinnen und Pfarrer in Ihrer Gemeinde.

              
            
           

Todesfall und Abdankung

Die kirchliche Abdankung erfüllt einen doppelten Sinn: Der oder die Verstorbene wird würdevoll von dieser Welt verabschiedet, und die Trauernden erhalten christlichen Zuspruch und Trost in schweren Stunden.

Legen Sie mit der Pfarrperson einen Termin für das Trauergespräch fest. Besondere Wünsche für die Gestaltung der Feier werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Bei allem, was zu regeln und zu vereinbaren ist, berät Sie das Zivilstandsamt. Das Zivilstandsamt legt in Absprache mit der Pfarrperson den Termin der Trauerfeier  fest.

Zur weiteren Begleitung in der Trauer stehen Ihnen die Pfarrpersonen selbstverständlich auch nach der Abdankung zur Seite.

Zuständig für die Abdankung sind die Pfarrerinnen und Pfarrer in Ihrer Gemeinde.

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