Mitgliedschaft

Neue Mitglieder sind herzlich willkommen. Die reformierte Kirche im Kanton Zug ist eine moderne und offene Kirche, die vom Selbstverständnis mündiger Mitglieder ausgeht. Als Mitglied können Sie mitbestimmen und es stehen Ihnen alle Dienste der reformierten Kirche offen.

Mit der Kirchensteuer ermöglichen Sie die vielseitigen Angebote unserer Kirche und unterstützen darüber hinaus Hilfswerke und soziale Projekte.
  

Kircheneintritt

Wenn Sie der reformierten Kirche beitreten möchten, können Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer Ihrer Wohngemeinde ein Gespräch vereinbaren. Dabei lernen Sie die reformierte Kirche und ihre Besonderheiten näher kennen und werden über die nötigen Schritte für Ihren Kircheneintritt informiert.

Sie können aber auch direkt das hier als PDF hinterlegte Kircheneintrittsformular ausfüllen und an die Kirchenkanzlei der Reformierten Kirche Kanton Zug senden (die Adresse finden Sie auf dem Formular). Die zuständige Pfarrerin oder der zuständige Pfarrer wird Sie anschliessend gerne kennen lernen und mit Ihnen in Kontakt treten.  www.kircheneintritt.ch
                    

Kirchenaustritt

Um aus der reformierten Kirche auszutreten, müssen Sie diesen Wunsch schriftlich mit rechtsgültiger Unterschrift an die Kirchenkanzlei der Reformierten Kirche Kanton Zug richten. Die Kirchenkanzlei wird Ihnen eine Bestätigung Ihres Austritts zustellen und die zuständigen Behörden entsprechend informieren.

Die Gründe Ihres Kirchenaustritts interessieren uns. Sie sind jedoch nicht zur Auskunft verpflichtet. Ihr Entscheid wird in jedem Fall respektiert. Die Tür für einen Wiedereintritt steht Ihnen natürlich offen.

Bitte beachten Sie, dass der Kirchenaustritt immer kostenfrei ist und direkt bei uns erfolgen sollte. Im Internet offerierte Angebote wie www.kirchenaustritt.ch sind entgegen deren Aussagen keine offizielle Plattform und zudem kostenpflichtig.

 

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