Häufige Fragen zur Trauung


Muss die Ziviltrauung vor dem Traugottesdienst stattfinden?
Ja, nach schweizerischem Recht muss die Ziviltrauung vorangehen. Ob um wenige Stunden oder um Wochen und Monate spielt keine Rolle. Der Pfarrer oder die Pfarrerin muss den Trauschein vor der kirchlichen Hochzeit sehen und die Nummer festhalten.

Wie verläuft ein Traugottesdienst?
Das besprechen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer. Zum Gottesdienst gehören üblicherweise Musik, Gebete, ein im Glauben verwurzelter Denkanstoss, Ihr Trauversprechen und Segensbitten und –wünsche.

Kostet die Trauung etwas?
Die Benutzung einer reformierten Kirche im Kanton Zug und die Arbeit der Pfarrerin, des Organisten und der Sigristin sind für Mitglieder der Reformierten Kirche Kanton Zug kostenlos.
In Rechnung gestellt wird Zusätzliches, wie z.B. die Benutzung des Kirchgemeindehauses für einen Apéro. Auch der Kirchenschmuck (Blumen) liegt bei Ihnen. Falls Sie mehr oder andere Musik als die Orgel wünschen, liegen Organisation und Bezahlung bei Ihnen.

Gibt es auch für gleichgeschlechtliche Paare Gottesdienste?
Ja. Das Vorgehen ist soweit gleich wie für heterosexuelle Paare, die rechtliche Verbindung zur zivilstandamtlichen Eintragung ist hingegen nicht vorgeschrieben.

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