Was bedeutet eigentlich…


BKP?
Der Bezirkskirchenpflege BKP obliegt die Leitung, Förderung und Gestaltung des kirchlichen Lebens im Bezirk in Zusammenarbeit mit den im Bezirk tätigen Pfarrpersonen, Mitarbeitenden und Freiwilligen. Die Bezirke sind als Vereine organisiert. Die Bezirkskirchenpflege bildet den Vorstand. Für gewöhnlich beruft die Bezirkskirchenpflege einmal pro Jahr eine Bezirksversammlung ein. Die BKP ist für den Vollzug der Beschlüsse einer Bezirksversammlung verantwortlich. Die BKP besteht aus fünf bis neun gewählten Mitgliedern. Die Pfarrpersonen und die im Bezirk tätigen Sozialdiakonischen Mitarbeitenden nehmen mit Stimmrecht an den Sitzungen teil (siehe Gemeindeordnung 5. Abschnitt, §§ 49 – 53).

BKPP?
Die Abkürzung BKPP bezeichnet die Bezirkskirchenpflegepräsidien. Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde ist in sieben Bezirke aufgeteilt: Ägeri, Baar Neuheim, Cham, Hünenberg, Rotkreuz, Steinhausen, Zug Menzingen Walchwil. Die sieben Bezirkskirchenpflegen werden jeweils von einem Bezirkskirchenpflegepräsidenten/- präsidentin geleitet. Die BKPP’s treffen sich in regelmässigen Abständen zu Sitzungen allein oder zusammen mit dem Kirchenrat.

Bauko?
Die Baukommission ist eine Kommission des Kirchenrates. Deren Vorsitz hat das Kirchenratsmitglied mit dem Ressort Bauwesen. Die Bauko ist eine vorberatende Kommission, deren Anträge in den Kirchenrat gelangen. Die Kirchgemeinde ist Eigentümerin der Liegenschaften (Kirchen, Pfarrhäuser, Kirchgemeindehäuser, Mietwohnungen) und daher auch für den Unterhalt der Liegenschaften zuständig.

Bfa?
«Brot für alle» ist ein Hilfswerk der evangelischen Kirche Schweiz und engagiert sich im Norden wie im Süden für einen Wandel hin zu neuen Modellen der Nahrungsmittelproduktion und der Wirtschaft. Diese setzen auf Kooperation zwischen den Menschen und fördern den Respekt gegenüber den natürlichen Ressourcen.
Die Kampagnen von Brot für alle thematisieren sowohl den spirituellen als auch den politischen Aspekt dieser Transition. Einerseits, weil ein tiefgreifender Wandel unserer Weltanschauung die Grundlage für die Transition ist. Andererseits, weil es einen strukturellen und gesetzlichen Rahmen braucht, damit neue Formen der Produktion und der Ernährung entstehen können.
Weitere Informationen finden Sie unter   www.brotfueralle.ch

BGM?
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement BGM hat die Kirchgemeinde 2013 eingeführt. Es wurde in den ersten Jahren von der «vivit» (Kompetenzzentrum für Gesundheit und Prävention der CSS Versicherung) eng begleitet. Grundsätzlich wird unter dem BGM die Entwicklung integrierter betrieblicher Strukturen und Prozesse verstanden, welche die gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeit, Organisation und dem Verhalten am Arbeitsplatz zum Ziel haben und den Beschäftigten wie der Organisation gleichermassen zu Gute kommen. (Quelle: Bandura et al. 1999). Weitere Informationen

DIAFA?
In den sieben Bezirken der Reformierten Kirche Kanton Zug arbeiten Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone in verschiedenen Arbeitsbereichen. Zusammen bilden sie die Sozialdiakonische Fachschaft (DIAFA), welche sich regelmässig trifft, wichtige Anliegen der Diakonie miteinander bespricht und eine Zusammenarbeit über die Bezirke fördert.  Weitere Informationen

EKS?
Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz EKS ist der Zusammenschluss der 24 reformierten Kantonalkirchen und der Evangelisch-methodistischen Kirche in der Schweiz. Damit repräsentiert die EKS rund zwei Millionen Protestantinnen und Protestanten. Die EKS wurde 2020 gegründet. Vorgängerorganisationen waren der Schweizerische Evangelische Kirchenbund SEK von 1920, die evangelische Tagsatzung und die 1858 entstandene Schweizerische reformierte Kirchenkonferenz. Weitere Informationen finden Sie unter  www.evref.ch

Fiko?
Die Finanzkommission ist eine Kommission des Kirchenrates. Deren Vorsitz hat das Kirchenratsmitglied mit dem Ressort Finanzen. Sie stellt Anträge an den Kirchenrat und befasst sich in erster Linie mit Gesuchen um finanzielle Unterstützung, die bei der Kirchgemeinde eingereicht werden.

GEKE?
Die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa GEKE ist der Verbund evangelischer Kirchen. 107 lutherische, methodistische, reformierte und unierte Kirchen aus über dreissig Ländern Europas und Südamerikas gehören dazu. Die GEKE vertritt damit insgesamt rund 50 Millionen Protestanten.
Die GEKE gibt es dank der Leuenberger Konkordie aus dem Jahr 1973. Sie stellt fest: Kirchen dürfen unterschiedlich sein, da sie auf dem Evangelium als gemeinsamer Basis beruhen. Was sich einfach anhört, hatte weitreichende Konsequenzen: Seither darf ein lutherischer Pfarrer auf einer reformierten Kanzel predigen oder eine französische Pfarrerin eine Gemeinde in Deutschland leiten.
Die GEKE ist Gottesdienstgemeinschaft. Die Kirchen feiern gemeinsam Gottesdienst und Abendmahl, sie anerkennen Taufe und Ordination. Sie tauschen sich über ihre liturgischen Traditionen aus. Und sie singen aus dem gemeinsamen europäischen Gesangbuch der GEKE «Colours of Grace».
Die GEKE ist auch die gemeinsame Stimme der Protestanten. Viele Mitgliedkirchen sind Minderheitskirchen, die unter teils schwierigen Bedingungen ihren Auftrag erfüllen. In einem sich verändernden Europa stärkt und vereint die GEKE die Stimme der Protestanten gegenüber den politischen Institutionen. Weitere Informationen finden Sie unter  www.leuenberg.eu

GKGR?
Der Grosse Kirchgemeinderat GKGR bildet die Legislative der Kirchgemeinde. Die Befugnisse des Grossen Kirchgemeinderates sind in § 21 der Gemeindeordnung geregelt. Der GKGR versammelt sich i.d.R. dreimal jährlich: Im März, im Juni (Rechnungssitzung) und im November (Budgetsitzung). Für gewöhnlich findet im September eine ausserordentliche Sitzung statt, die sich mit kirchlichen und gesellschaftspolitischen Themen befasst. Der GKGR umfasst 50 Personen; Sitzungsort ist der Kantonsratssaal. Die Vertretungen erfolgen proportional zu den Mitgliederzahlen der Bezirke, welche jeweils einen Wahlkreis bilden. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Das Büro des Grossen Kirchgemeinderates bilden die Vorsitzenden der Fraktionen zusammen mit dem Präsidium, Vizepräsidium, den Stimmenzähler*innen sowie dem Kirchenschreiber (Sekretariat).
Weitere Informationen

GPK?
Die Geschäftsprüfungskommission GPK ist eine Kommission des Grossen Kirchgemeinderates und umfasst fünf Mitglieder. Sie prüft die Geschäfte des Grossen Kirchgemeinderates und hat Antragsrecht im Grossen Kirchgemeinderat. Sie trifft sich i.d.R. zu drei Sitzungen pro Jahr und steht im regen Austausch mit dem Kirchenrat. Insbesondere obliegt ihr die Prüfung der Verwaltungsrechnung sowie des Budgets.

KiK?
Der Verband Kind und Kirche hilft aktiv mit, Kinder mit biblischen Geschichten und christlichen Werten vertraut zu machen. Er fördert die christliche Erziehung im Elternhaus und hilft den Kirchgemeinden durch Weiterbildungen, Grundlagenmaterial und kreativen Ideen, ihre Kinderangebote attraktiv und zeitgemäss zu gestalten. Der Verband Kind und Kirche nimmt diese Aufgabe zusammen mit den kantonalen Fachstellen Kinder und Familien und Religionspädagogik für den Bereich Kind und Kirche wahr. Weitere Information finden Sie unter  www.kindundkirche.ch

KIKO?
Die Deutschschweizerische Kirchenkonferenz (KIKO) ist eine einfache Gesellschaft nach Schweizer Obligationenrecht. Ihr können alle evangelisch-reformierten Kirchen der deutschen, rätoromanischen und italienischen Schweiz angehören, die auch dem Kirchenbund angehören, sowie die zweisprachigen Kirchen der Kantone Bern-Jura-Solothurn, Freiburg, Wallis und die Evangelisch-methodistische Kirche. Die KIKO berät Aufgaben und Geschäfte, die im übergreifenden Interesse ihrer Mitgliedkirchen liegen und gibt Empfehlungen ab zu gemeinsamem Handeln und zu solidarischem Mittragen. Sie ist zudem ein Ort des Informationsaustausches.

KKP?
Die Konferenz der Kirchenpräsidien KKP versammelt die Kirchen- bzw. Synodalratspräsidentinnen und -präsidenten der Mitgliedkirchen der EKS. Sie treffen sich rund dreimal jährlich.
Die Verfassung der EKS (§ 33) weist der Konferenz der Kirchenpräsidien die Aufgaben zu, den Informationsfluss innerhalb der EKS zu fördern, bei Bedarf Aktivitäten auf verschiedenen kirchlichen Ebenen zu koordinieren sowie Themen von gemeinsamem Interesse zu behandeln. Die Präsidentin/Der Präsident der EKS moderiert die Konferenz gemeinsam mit einem Kollegium, das aus der Mitte der Präsidien gewählt wird.

KRP?
Die Abkürzung KRP steht für Kirchenratspräsident/Kirchenratspräsidentin. Der Kirchenrat bildet die Exekutive der Kirchgemeinde und umfasst sieben gewählte Mitglieder sowie zwei Mitglieder aus dem Pfarrkonvent (Delegierte) ohne Stimmrecht. Der Kirchenschreiber nimmt an den Sitzungen des Kirchenrates mit beratender Stimme teil. Das Pensum des Kirchenratspräsidiums umfasst 50 Stellenprozente. Er/Sie leitet u. a. die Sitzungen des Kirchenrates und überwacht den Vollzug der Beschlüsse des Grossen Kirchgemeinderates und des Kirchenrates.

OeME?
Oe
kumene, Mission, Entwicklung. Die OeME-Kommission der Reformierten Kirche Zug vertritt die Anliegen von Ökumene, Mission und Entwicklungszusammenarbeit in der Kirchgemeinde und ist Bindeglied zwischen den sieben Bezirken und den drei landeskirchlichen Missions- und Hilfswerken HEKS, mission21 und Brot für alle.  Weitere Informationen

Öfaru?
Die ökumenische Fachgruppe Religionsunterricht des Kantons Zug (Öfaru) arbeitet im Auftrag des Dekanates Zug und der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde des Kantons Zug.

Zweck und Aufgaben:

  • Gemeinsame Vertretung der Anliegen des kirchlichen Religionsunterrichtes nach aussen.
  • Koordination der Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden zu inhaltlichen und strukturellen Fragen der religiösen Bildung.
  • Austausch zu Vernehmlassungen, welche die religiöse Bildung und den Religionsunterricht betreffen.
  • Bearbeitung von Fragen zum ökumenischen und interreligiösen Religionsunterricht.
  • Erstellen und Koordinieren von ökumenischen Lehrplänen und Lehrmitteln.
  • Regelmässige gegenseitige Information über laufende Geschäfte und gefasste Beschlüsse der beiden Kirchen und ihrer Fachkommissionen und Fachstellen, die den Religionsunterricht betreffen.
  • Planung regelmässiger ökumenischer Weiterbildungen für Religionslehrpersonen.


RPK?
Die Rechnungsprüfungskommission RPK ist eine unabhängige, eigenständige Kommissioin. Sie besteht aus drei Mitgliedern. Die Rechnungsprüfungskommission übt die Aufsicht über den Finanzhaushalt Kirchgemeinde aus. Insbesondere prüft sie jährlich die Rechnungsführung der Kirchgemeinde. Die RPK erstattet Bericht und stellt Antrag an den Kirchenrat zuhanden des Grossen Kirchgemeinderates. Weitere Informationen

SD?
SD oder auch SDM steht für Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone. Sie sind organisiert in der ⇒ DIAFA

seelsam?
«seelsam - ökumenische seelsorge für menschen mit behinderung» wird von der katholischen und reformierten Kirche getragen.
seelsam ergänzt die lokalen Pfarreien und Bezirke.
seelsam strebt eine christliche Gemeinschaft an. Alle sind gleich-wertig und gleich-würdig.
Angebote: seelsorgerliche Begleitung, ökumenische Gottesdienste, religiöse Feiern in den Institutionen im Kanton Zug, Besinnungswochenenden, Lager, Freizeitaktivitäten und heilpädagogischen Religionsunterricht. Ein Chor trifft sich regelmässig zum Proben und gestaltet die Gottesdienste mit.
seelsam bietet gerne seine seelsorgerlichen Dienste für Menschen in unterschiedlichen Situationen zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter  www.seelsam.ch

Triangel?
Die Triangel Beratung ist eine Dienstleistung der Reformierten Kirche des Kantons Zug. Alle Beratungsangebote sind freiwillig und unterliegen der Schweigepflicht. Triangel bietet folgende Dienstleistungen an:

  • Schuldenberatung
  • Budgetberatung
  • Kontaktstelle Selbsthilfegruppen im Kanton Zug
  • Paar-, Einzel- und Familienberatung
  • Präventionsarbeit

Weitere Informationen finden Sie unter  www.triangel-zug.ch

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