Rechnungsprüfungskommission (RPK)

Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) besteht aus drei Mitgliedern und ist eine eigenständige, unabhängige Kommission. Sie erstattet dem Grossen Kirchgemeinderat Bericht und stellt Antrag auf Genehmigung oder Rückweisung der Rechnung und des Voranschlages.

Die Aufgaben der Rechnungsprüfungskommission sind in der Gemeindeordnung (§ 34 ff.) und im kantonalen  Gemeindegesetz (§ 93a ff.) geregelt.
 

1 Sitz vakant

nach oben