Über den Bezirk

Die Reformierte Kirche des Bezirks Zug Menzingen Walchwil gehört zur Reformierten Kirchgemeinde des Kantons Zug und bildet die Gemeinschaft der reformierten Bevölkerung in den drei genannten Gemeinden. Sie schafft Orte und Möglichkeiten der Begegnung und Besinnung und setzt für die Feiern im Kirchenjahr sowie die wichtigen Ereignisse im Leben der Christen wie Taufe, Konfirmation, Hochzeit und Abdankung einen würdigen Rahmen. Unsere Kirchgemeinde ist präsent im Alltag; ihr Angebot im Bereich der Lebensgestaltung und -bewältigung richtet sie an alle Menschen, die diese Hilfe in Anspruch nehmen möchten, unabhängig ihres Alters oder ihrer Lebenssituation. Zudem bietet sie Anlässe und Kurse, welche die Spiritualität in vielfältiger Weise behandeln und bei denen auch die Geselligkeit gepflegt werden darf und soll. Die Reformierte Kirche des Bezirks Zug Menzingen Walchwil begegnet Zeiterscheinungen wie auch anders denkenden oder anders gläubigen Menschen mit Offenheit und Interesse.

Wir heissen Sie herzlich willkommen bei uns und hoffen, dass Sie sich bei uns wohl fühlen. Das monatlich erscheinende Mitteilungsblatt «JA» informiert über das kirchliche Leben im Bezirk. Wir laden Sie ein, daran teilzunehmen  und freuen uns, Sie persönlich kennen zu lernen.

Bezirksversammlung

Die jährlich mindestens einmal durchgeführte Bezirksversammlung ist das oberste Organ des Bezirks Zug Menzingen Walchwil: Eine kirchliche «Landsgemeinde», zu der alle Mitglieder der Kirchgemeinde eingeladen werden.

Aufgaben der Bezirksversammlung

Die Bezirksversammlung trifft vor allem personelle und finanzielle Entscheidungen. Ihre wichtigsten Aufgaben sind:

  • Wahl des Präsidiums und der Mitglieder der Kirchenpflege;
  • Wahl der Rechnungsrevisoren;
  • Erlass und Änderung der Statuten;
  • Genehmigung des Voranschlags und der Jahresrechnung des Bezirks;
  • Genehmigung des Jahresberichts des Präsidiums;
  • Wahl der Pfarrwahlkommission;
  • Nomination der Pfarrpersonen zu Handen des Grossen Kirchgemeinderats;
  • Beschlussfassung über Geschäfte, welche nicht in die Kompetenz des Grossen Kirchgemeinderats oder des Kirchenrats fallen.
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