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Der kirchliche Religionsunterricht im Kanton Zug
Der kirchliche Religionsunterricht vermittelt Grundwissen über die christliche Religion in ihren Konfessionen. Damit fördert er das Verständnis für die eigenen kulturellen Wurzeln und ermöglicht die Dialogfähigkeit mit fremden und unbekannten Kulturen und Religionen. Er stärkt Kinder und Jugendliche in ihrer Identitätsentwicklung sowie religiösen Ausdrucksfähigkeit. Er eröffnet
Möglichkeiten für eine individuelle Lebensführung und schafft Grundlagen für christlich fundierte Wertegemeinschaft.
Der konfessionelle Religionsunterricht übernimmt einen wesentlichen Beitrag zum gesetzlich verankerten Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule.
Die inhaltliche Ausrichtung sowie die Finanzierung obliegt der Verantwortung der einzelnen christlichen Kirchen. Der Religionsunterricht im Kanton Zug wird durch katholische und reformierte Lehrkräfte erteilt, teilweise in ökumenischer Zusammenarbeit.
Katholische Kirche
| Reformierte Kirche
|
Dokumente / Links
Flyer «Kirchlicher Religionsunterricht»
Katholischer Lehrplan und Planungshilfen (LeRUKa)
Reformierter Lehrplan und Planungshilfen
Richtlinien zur Abmeldung und Dispensation vom Religionsunterricht:
Allgemein: Richtlinien zur Abmeldung und Dispensation vom Religionsunterricht
Für den katholischen Unterricht der Stadtschulen Zug-Oberwil: Richtlinien zur Abmeldung und Dispensation vom Religionsunterricht