Das exekutive Leitungsorgan der Reformierten Kirche Kanton Zug besteht aus neun Kirchenrätinnen und Kirchenräten. Sieben Mitglieder werden für jeweils vier Jahre von der Kirchgemeinde gewählt, zwei weitere vom Pfarrkonvent in den Kirchenrat delegiert. Der Kirchenschreiber übt beratende Funktion aus.
Aufgaben des Kirchenrates
Der Kirchenrat schafft die Rahmenbedingungen für das breit gefächerte kirchliche Leben im Kanton Zug. Jedes Mitglied steht einem oder mehreren Ressorts vor.
Die Aufgaben und Befugnisse sind in der Gemeindeordnung (§ 27) festgelegt.