Kirchenrat

Das exekutive Leitungsorgan der Reformierten Kirche Kanton Zug besteht aus neun Kirchenrätinnen und Kirchenräten. Sieben Mitglieder werden für jeweils vier Jahre von der Kirchgemeinde gewählt, zwei weitere vom Pfarrkonvent in den Kirchenrat delegiert. Der Kirchenschreiber übt beratende Funktion aus.
Aufgaben des Kirchenrates
Der Kirchenrat schafft die Rahmenbedingungen für das breit gefächerte kirchliche Leben im Kanton Zug. Jedes Mitglied steht einem oder mehreren Ressorts vor.
Die Aufgaben und Befugnisse sind in der Gemeindeordnung (§ 27) festgelegt.
Zu Beginn einer Legislatur definiert der Kirchenrat die Legislaturziele für die nächsten vier Jahre.
Rolf Berweger Kirchenratspräsident
Thomas Bär Ökumene
Thomas Hausheer Triangel Beratung
Daniel Hess Bauwesen
Andrea Joho Kommunikation, IT
Ursula Müller-Wild Diakonie
Pfarrerin Irène Schwyn Theologie, Gefängnisseelsorge
Pfarrer Michael Sohn Theologie, Kirchenmusik, Spezialseelsorge
Susan Staub-Matti Religionspädagogik, KiK
Klaus Hengstler Kirchenschreiber