Der Religionsunterricht

  • Was lernen die Kinder im RU?
    Die Ziele und Inhalte des Religionsunterrichtes auf der Primarstufe sind im ökumenischen Lehrplan und im reformierten Stoffplan für den Religionsunterricht im Kanton Zug formuliert.
  • Wer ist verantwortlich für den Religionsunterricht?
    Die Schulen stellen den anerkannten Landeskirchen für ihren Unterricht im Stundenplan Zeitfenster und nach Möglichkeit Unterrichtsräume zur Verfügung. Die Kirchen sind verantwortlich für die Durchführung des Religionsunterrichtes und dessen Inhalte.
  • Was ist eine Katechetin/ein Katechet?
    Der Begriff Katechetin/Katechet stammt vom griechischen Wort katechéo - ich unterrichte - ab. Katechetinnen und Katecheten sind ausgebildete Religionslehrpersonen, welche im Auftrag der Kirche an öffentlichen Schulen und Privatschulen Religionsunterricht erteilen.

 

Organisatorisches zum Religionsunterricht

  • Muss ich mein Kind zum RU anmelden?
    Reformierte Kinder gelten aufgrund ihrer Konfessionszugehörigkeit als zum Religionsunterricht angemeldet. Die Schulbehörden informieren die entsprechenden Religionslehrpersonen über die Konfessionszugehörigkeit der Schülerinnen und Schüler. Eine besondere Anmeldung ist daher nicht erforderlich.
  • Wie lange dauert der Religionsunterricht?
    Der reformierte Religionsunterricht beginnt mit der 2. Primarklasse und dauert bis zur 8. Klasse (2. Oberstufe). Er umfasst in der Regel 1 bis 2 Lektionen pro Woche.
  • Wieso haben einige Kinder während des Religionsunterrichtes frei?
    Der Religionsunterricht findet in der Regel ausserhalb der schulischen Blockzeiten am Vormittag statt, das heisst am Nachmittag oder in einer Frühstunde. Da ausserhalb der schulischen Blockzeiten keine Pflicht der Schule zur Betreuung der Schülerinnen und Schüler besteht, haben diejenigen Kinder schulfrei, welcher weder katholisch noch reformiert sind.
  • Wie ist im Falle einer Abmeldung vom Religionsunterricht vorzugehen?
    Abmeldeverfahren Religionsunterricht

 

Ökumene/andere Religionen

  • Worin besteht der Unterschied zwischen konfessionellem und ökumenischem Religionsunterricht?
    Im konfessionellen Religionsunterricht besuchen katholische und reformierte Kinder den Religionsunterricht, welcher von einer ihrer Konfession angehörigen Religionslehrperson erteilt wird.
    Im ökumenischen Religionsunterricht nehmen reformierte und katholische Kinder zusammen am Unterricht teil. Die Inhalte des Unterrichtes sind entsprechend angepasst. Der ökumenische Unterricht wird von einer katholischen und/oder reformierten Religionslehrperson erteilt.
  • Können auch nicht-reformierte Kinder am Unterricht teilnehmen?
    Nicht-reformierte Kinder, welche gerne am reformierten Religionsunterricht teilnehmen möchten, sind herzlich willkommen. Nach einer Anmeldung durch die Eltern bei der zuständigen Bezirkskirchenpflege wird erwartet, dass das Kind den Unterricht bis zum Schuljahresende regelmässig besucht.



Ethik und Religion

  • Was ist der Unterschied zwischen dem Fach Ethik und Religion und dem Religionsunterricht?
    Das schulische Fach Ethik und Religion ermöglicht die Auseinandersetzung mit verschiedenen Religionen und Kulturen. Es befasst sich mit der  Aussenansicht auf Religionen.
    Der Religionsunterrichtet bietet eine Innenansicht des Christentums. Er vertieft die religiöse Bildung der Kinder nach reformiertem Verständnis und begleitet sie in ihrer religiösen Entwicklung.
    Die Inhalte des kirchlichen Religionsunterrichtes und des schulischen Faches Ethik und Religion ergänzen sich.

 

Konfirmandenunterricht / Konfirmation

Konfirmandenunterricht/Konfirmation

  • Sind Religionsunterricht und Konfirmandenunterricht dasselbe?
    Der reformierte Religionsunterricht wird an der Schule von Religionslehrperson erteilt und endet mit der 8. Schulklasse (2. Oberstufe). In der 3. Oberstufe schliesst der Konfirmandenunterricht an den Religionsunterricht an. Den Konfirmandenunterricht besuchen die reformierten Jugendlichen ausserhalb der Schule bei ihrem Pfarrer oder ihrer Pfarrerin.
  • Ist der Besuch des Religionsunterrichts Voraussetzung für die Konfirmation?
    Der Besuch des Religionsunterrichts von der zweiten bis achten Klasse ist – neben der Teilnahme am Konfirmandenunterricht - Voraussetzung für die Konfirmation, sofern der Religionsunterricht an der besuchten Schule angeboten wird.
    In Ausnahmefällen suchen die Religionslehrpersonen/konfirmierende Pfarrperson und die Bezirkskirchenpflege mit den Beteiligten gemeinsam eine geeignete Lösung.

Anlaufstellen

  • Wo erhalte ich weitere Informationen?
    Weitere Informationen zum Religionsunterricht können über die verantwortliche Bezirkskirchenpflege (Ressort Religionsunterricht), die Religionslehrperson, das Pfarramt vor Ort oder die Fachstelle Religionspädagogik eingeholt werden.
  • Was macht die Fachstelle Religionspädagogik?
    Sie ist Fachstelle und Drehscheibe für den reformierten Religionsunterricht im Kanton Zug. Sie unterstützt und berät Behördenmitglieder, Religionslehrpersonen, Pfarrer und Pfarrerinnen in ihrer Aufgabe im Zusammenhang mit dem Unterricht. Auf ökumenischer und schulischer Ebene arbeitet die Fachstelle Religionspädagogik mit den entsprechenden Gremien zusammen. Auch für Einzelauskünfte an Eltern und an schulische Lehrpersonen steht die Fachstelle zur Verfügung.
  • Was mache ich, wenn Probleme mit dem Religionsunterricht entstehen?
    Bei Problemen, welche im Zusammenhang mit dem Religionsunterricht auftreten, bitten wir Sie, die betreffende Religionslehrperson direkt darauf anzusprechen. Wo dies nicht möglich ist, habe Sie die Möglichkeit, in Ihrer Bezirkskirchgemeinde mit dem für den Religionsunterricht zuständigen Mitglied der Bezirkskirchenpflege Kontakt aufzunehmen.
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