2. November 2018

Reformierte Kirche Kanton Zug

Die Reformierte Kirche Kanton Zug sieht bei einer Annahme der Selbstbestimmungsinitiative die Menschenrechte gefährdet. Sie empfiehlt deshalb, am 25. November 2018 mit «Nein» abzustimmen.

Unter dem Schlagwort der Selbstbestimmung soll das Schweizer Verfassungsrecht über das Völkerrecht gestellt werden. Dies gefährdet die Einhaltung bestehender internationaler Verträge durch die Schweiz, insbesondere der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, welche die Schweiz 1974 unterzeichnete.
Die Europäische Menschenrechtskonvention ist eine notwendige Rückversicherung für den Schutz vor Folter, Sklaverei, Zwangsarbeit und Diskriminierung.

Menschenrechte sind nicht Rechte von Staaten, sondern Rechte der einzelnen Menschen gegenüber dem Staat. Sie sind universell. In den Menschenrechten kommt der gleiche Respekt gegenüber allen Menschen und die unbedingte Schutzwürdigkeit allen menschlichen Lebens zum Ausdruck. Dieser Gedanke entspricht dem biblischen und christlichen Menschenbild.
Auch in einem demokratischen Staat wie der Schweiz braucht der Einzelne den Schutz vor einer Mehrheitsdiktatur. Die Machtfülle des Souveräns muss deshalb um das Wohl jedes einzelnen Menschen willen begrenzt sein.

Die Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger ist zweifelsohne ein wichtiger Pfeiler des Erfolgsmodells Schweiz. Allerdings widerspricht es dem Willen Gottes ebenso wie dem Geist der Demokratie, die eigenen politischen Entscheidungen zur letzten Instanz zu erheben.

Dass der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten in der Schweiz weiterhin Vorrang hat, ist der Reformierten Kirche ein Anliegen. Sie empfiehlt deshalb, die Selbstbestimmungsinitiative abzulehnen.

Medienmitteilung als PDF
 

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