Corona-/Covid-19-Pandemie

Aufhebung der verbeleibenden Massnahmen per 1. April 2022


Liebe Lesende

Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit beginnt die normale Lage. Die Kantone sind wieder für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung zuständig. Es bleibt eine Übergangsphase bis Frühling 2023 mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit des Bundes und der Kantone.

Unsere Corona-Taskforce veröffentlicht keine Mitteilungen mehr. Sie bittet die zuständigen Personen, vor Ort wachsam zu bleiben und ggf. verhältnismässig Massnahmen zu ergreifen; z.B. Hygienemassnahmen oder Maskenpflichtempfehlung. Für die umsichtige und verantwortungsvolle Umsetzung der jeweiligen Massnahmen dankt die Task-Force herzlich. Ebenso dankt sie Ihnen für Ihr vielfältiges Engagement und Ihre verständnisvolle Unterstützung während der vergangenen zwei Pandemiejahre. Sie lädt nun alle ein, den Film nicht einfach zurückzudrehen und wie vor zwei Jahren wieder weiterfahren zu wollen, sondern aus dem Erlebten zu lernen und Neues zu wagen. Dafür wünscht sie allen Mut und Langmut.

Mit guten Wünschen für gesegnete Kartage und ein frohes Osterfest grüsst Sie letztmals die Corona-Taskforce

Ursula Müller, Kirchenratspräsidentin
Klaus Hengstler, Kirchenschreiber
Simona Starzynski, Kommunikationsverantwortliche
Pfarrerin Irène Schwyn
 

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