Grosser Kirchgemeinderat (GKGR)

Der Grosse Kirchgemeinderat (GKGR) ist die Legislative und das oberste Organ der Kirchgemeinde des Kantons Zug. Das Kirchenparlament umfasst 50 Mitglieder, die in den jeweiligen Bezirken gewählt werden. Die Aufteilung der Sitze erfolgt proportional zur Mitgliederzahl der Bezirke.

Aufgaben des Grossen Kirchgemeinderates
Das Parlament der Reformierten Kirche Kanton Zug entscheidet in Sachfragen und nimmt die Aufsicht gegenüber dem Kirchenrat wahr. Die Befugnisse des Grossen Kirchgemeinderates sind in der
Gemeindeordnung (§ 21) formuliert.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Reformierten Kirche Kanton Zug
 
 

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