Die reformierte Kirche teilt mit Ihnen ebenso die glücklichen Stunden wie die Zeiten der Trauer. Durch Taufe, Konfirmation, Trauung und Abdankung begleitet die Kirche den gesamten Lebenszyklus eines Menschen.
Die Taufe steht als Zeichen für die vorbehaltlose Liebe Gottes zu uns Menschen. Durch die Taufe mit Wasser wird einem Kind gesagt: «Es ist schön, dass es dich gibt. Sei im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes willkommen auf Erden.»
Taufen finden - von begründeten Ausnahmen abgesehen - in einem Gemeindegottesdienst statt.
Vor der Taufe Ihres Kindes vereinbaren Sie bitte ein Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer, um Inhalt und Ablauf der Taufe zu besprechen. Auch Taufpaten sind an diesem Gespräch willkommen.
Zuständig für die Taufe sind die Pfarrerinnen und Pfarrer in Ihrer Gemeinde.
Wann findet die Taufe statt?
In der Regel im Rahmen eines Gemeindegottesdienstes. In verschiedenen Bezirken gibt es spezielle Taufsonntage, in anderen ist eine Taufe fast jeden Sonntag möglich. In einigen Bezirken sind ausnahmsweise Taufen ausserhalb des Gemeindegottesdienstes möglich.
Müssen die Patinnen und Paten reformiert sein?
Nicht unbedingt. Wir fragen nach der Konfessionszugehörigkeit der Paten, aber wie auch die Eltern können diese verschiedenen Konfessionen angehören.
Können wir nach der Taufe die Patinnen / Paten noch ändern?
Nein, leider nicht. Die in den kirchlichen Registern als Taufzeugen eingetragenen Paten müssen bei der Taufe dabei sein und diese bezeugen. Wenn Sie z.B. den Kontakt mit den ursprünglichen Paten verloren haben, können Sie im Familien- und Freundeskreis eine neue Bezugsperson für Ihr Kind suchen, aber wir können diese Änderung nicht in die Kirchenregister eintragen.
Müssen wir Taufzeugen benennen?
In der Reformierten Kirche Zug sind Sie – im Gegensatz zu den meisten anderen Kirchen – nicht dazu verpflichtet. Benennen Sie keine Taufzeugen, übernehmen die im Gottesdienst anwesenden Gemeindeglieder die Zeugenfunktion.
Sorgfältig ausgewählte Patinnen und Paten können für die Kinder aber wichtige Bezugspersonen sein. Wir ermutigen Sie daher, Ihrem Kind Paten zu suchen und mit ihnen genau zu besprechen, was Sie sich unter einer Patenschaft vorstellen.
Ab wann ist unser Kind Mitglied der reformierten Kirche?
Spätestens ab dem Tag der Taufe. Im Taufgespräch wird Sie die Pfarrperson darauf aufmerksam machen und Sie bitten, mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen, dass Sie mit der Kirchenmitgliedschaft Ihres Kindes einverstanden sind.
Viele Eltern melden die Konfession ihrer Kinder gleich bei der Geburt auf dem Einwohnermeldeamt. In diesem Fall gilt das Kind als Kirchenmitglied, auch wenn es noch nicht getauft ist.
Wie verläuft die Taufe von Erwachsenen?
Die Taufe ist nicht an ein bestimmtes Alter gebunden. Bei Erwachsenen geht der Taufe in der Regel eine Zeit der Überlegung voraus: Was ist der christliche Glaube? Was bedeutet es, wenn ich mich der reformierten Kirche anschliesse? Was bedeutet es für mich, getauft zu werden? Wenn Sie auf diesem Weg sind, nehmen Sie mit einer Pfarrperson Kontakt auf. Die Gespräche wirken oft klärend. Wenn der Zeitpunkt für die Taufe gekommen ist, besprechen Sie die Gestaltung der Taufe mit dieser Pfarrperson.
Die Konfirmation ist die Abschlussfeier des kirchlichen Unterrichts an der Schwelle zur religiösen Mündigkeit, welche im kirchlichen Stimm- und Wahlrecht ab 16 Jahren Ausdruck findet. Mit ihr bekräftigen die Jugendlichen ihre Zugehörigkeit zur reformierten Kirche. Der Konfirmation gehen ein einjähriger kirchlicher Unterricht und ein mehrtägiges Konfirmationslager voraus.
Zuständig für die Konfirmation sind die Pfarrerinnen und Pfarrer in Ihrer Gemeinde.
Wann findet die Konfirmation statt?
Am Ende des Konfirmandenunterrichtes, normalerweise im neunten Schuljahr. Die Konfirmationstermine sind in der Regel kurz vor oder nach Pfingsten (im Mai oder Anfangs Juni).
Können Jugendliche, die auswärts zur Schule gehen, auch dort konfirmiert werden?
Die Konfirmation findet in der Regel dort statt, wo der Konfirmandenunterricht besucht wird. Falls der Besuch des Unterrichts in der Wohngemeinde schwierig ist, nehmen Sie bitte an dem Ort, wo Unterrichtsbesuch und Konfirmation stattfinden sollen, mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin Kontakt auf. Um eine kurze Information ans Pfarramt der Wohngemeinde sind wir dankbar.
Muss ich für die Konfirmation getauft sein?
Als Normalfall gilt, dass die Konfirmandinnen und Konfirmanden bereits getauft sind und den schulischen Religionsunterricht besucht haben. Sollte das nicht der Fall sein, suchen die konfirmierenden Pfarrerinnen und Pfarrer, die Konfirmandin oder der Konfirmand, die Eltern und die Bezirkskirchenpflege eine passende Lösung.
Ist der Besuch des Religionsunterrichts Voraussetzung für die Konfirmation?
Der Besuch des Religionsunterrichts von der zweiten bis achten Klasse ist – neben der Teilnahme am Konfirmandenunterricht - Voraussetzung für die Konfirmation, sofern der Religionsunterricht an der besuchten Schule angeboten wird.
In Ausnahmefällen suchen die Religionslehrpersonen, konfirmierende Pfarrperson und die Bezirkskirchenpflege mit den Beteiligten gemeinsam eine geeignete Lösung.
Viele Menschen bezeichnen den Hochzeitstag als schönsten Tag ihres Lebens. Mit der kirchlichen Trauung besiegeln sie ihre Liebe vor Gott und versichern sich gegenseitig, sich in guten wie in schlechten Zeiten achten und unterstützen zu wollen. Diesen Schritt haben sie zuvor gut überlegt.Mit Sorgfalt sollte auch der Festtag vorbereitet werden. Planen Sie frühzeitig, ca. ein halbes Jahr vor dem gewünschten Datum. Kontaktieren Sie zuerst die Pfarrperson Ihres Bezirkes oder Ihres Vertrauens und klären die Verfügbarkeit an Ihrem Wunschdatum ab. Erst danach kann alles weitere organisiert werden: Kirche, Restaurant, Transporte, Programmpunkte usw.
Vereinbaren Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer einen Gesprächstermin zur Vorbereitung Ihres Hochzeitsgottesdienstes.
Zuständig für die Trauung sind die Pfarrerinnen und Pfarrer in Ihrer Gemeinde.
Muss die Ziviltrauung vor dem Traugottesdienst stattfinden?
Ja, nach schweizerischem Recht muss die Ziviltrauung vorangehen. Ob um wenige Stunden oder um Wochen und Monate spielt keine Rolle. Der Pfarrer oder die Pfarrerin muss den Trauschein vor der kirchlichen Hochzeit sehen und die Nummer festhalten.
Wie verläuft ein Traugottesdienst?
Das besprechen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer. Zum Gottesdienst gehören üblicherweise Musik, Gebete, ein im Glauben verwurzelter Denkanstoss, Ihr Trauversprechen und Segensbitten und –wünsche.
Kostet die Trauung etwas?
Die Benutzung einer reformierten Kirche im Kanton Zug und die Arbeit der Pfarrerin, des Organisten und der Sigristin sind für Mitglieder der Reformierten Kirche Kanton Zug kostenlos.
In Rechnung gestellt wird Zusätzliches, wie z.B. die Benutzung des Kirchgemeindehauses für einen Apéro. Auch der Kirchenschmuck (Blumen) liegt bei Ihnen. Falls Sie mehr oder andere Musik als die Orgel wünschen, liegen Organisation und Bezahlung bei Ihnen.
Gibt es auch für gleichgeschlechtliche Paare Gottesdienste?
Ja. Das Vorgehen ist soweit gleich wie für heterosexuelle Paare, die rechtliche Verbindung zur zivilstandamtlichen Eintragung ist hingegen nicht vorgeschrieben.
Die kirchliche Abdankung erfüllt einen doppelten Sinn: Der oder die Verstorbene wird würdevoll von dieser Welt verabschiedet, und die Trauernden erhalten christlichen Zuspruch und Trost in schweren Stunden.
Legen Sie mit der Pfarrperson einen Termin für das Trauergespräch fest. Besondere Wünsche für die Gestaltung der Feier werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Bei allem, was zu regeln und zu vereinbaren ist, berät Sie das Zivilstandsamt. Das Zivilstandsamt legt in Absprache mit der Pfarrperson den Termin der Trauerfeier fest.
Zur weiteren Begleitung in der Trauer stehen Ihnen die Pfarrpersonen selbstverständlich auch nach der Abdankung zur Seite.
Zuständig für die Abdankung sind die Pfarrerinnen und Pfarrer in Ihrer Gemeinde.
Wie bereite ich mich auf das Trauergespräch vor?
Versuchen Sie, sich die verstorbene Person möglichst lebhaft in Erinnerung zu rufen, nicht nur, wie sie in letzter Zeit war, sondern auch früher.
Überlegen Sie, was der verstorbenen Person so viel bedeutet hat, dass es im Gottesdienst unbedingt vorkommen sollte. Kennen Sie den Konfirmations- oder Trauspruch? Gibt es Lieder, welche der / die Verstorbene gerne sang? Auch Gedichte bieten sich oft als Elemente im Gottesdienst an.
Muss ich einen Lebenslauf schreiben?
Sich zu erinnern, wer die verstorbene Person war, gehört zum Abschiednehmen. Prägende Erlebnisse im Leben des/der Verstorbenen, Erinnerungen an gemeinsam verbrachte Zeiten, an Stärken und Marotten, gehören dazu.
Ein guter Lebenslauf lässt die Person und die Beziehung, welche die Trauernden mit ihm oder ihr verbunden hat, nochmals aufleben.
Wenn Sie einen Lebenslauf schreiben, seien Sie liebevoll und ehrlich. Daten sind oft weniger wichtig als Erlebnisse. Der genaue Einschulungstermin einer hoch betagten Person ist meist unwichtig, dass in der Schule ein Talent entdeckt und gefördert wurde, ist hingegen interessant.
Wenn Sie einen Lebenslauf möchten, aber Unterstützung brauchen beim Verfassen, hilft Ihnen der Pfarrer oder die Pfarrerin gerne.
Anstelle eines Lebenslaufes sind auch andere Formen der Erinnerung möglich. Vielleicht bitten Sie jemanden, dem / der Verstorbenen einen Brief zu schreiben, der dann vorgelesen wird. Oder vielleicht gibt es mehrere Personen, die jeweils kurz von einer Erinnerung erzählen.
Wie viele Personen kommen an eine Trauerfeier?
Das hängt stark vom Bekanntenkreis des / der Verstorbenen ab. Wie gross sind Familie und Freundeskreis? War er oder sie in Vereinen aktiv oder hatte öffentliche Ämter inne, auch wenn es vielleicht schon einige Zeit her ist? War er / sie im kirchlichen Leben präsent? Bestehen die Kontakte aus dem Erwerbsleben (noch)? Konnte der / die Verstorbene in den letzten Jahren soziale Kontakte pflegen?
Bei Jugendlichen und bei Erwachsenen im Erwerbsalter sind Trauerfeiern mit mehreren hundert Teilnehmenden keine Seltenheit.
Wir ermutigen Sie, die Trauerfeier öffentlich bekannt zu machen. Oft finden sich Menschen, denen das Abschiednehmen wichtig ist, die aber bei den persönlichen Einladungen aus irgendwelchen Gründen nicht berücksichtigt wurden.
Der / die Verstorbene war nicht reformiert. Gibt es trotzdem eine kirchliche Feier?
Im reformierten Verständnis ist die Trauerfeier ein Ort, in dem die Hinterbliebenen Raum, Zeit und Zuspruch für ihre Trauer erhalten. Für Personen, deren enge Angehörige reformiert sind, können daher nach Absprache mit dem Pfarramt Trauerfeiern stattfinden. Wenn die Verstorbenen eine solche Feier allerdings ausdrücklich ablehnten, ist eine andere Form des Abschiednehmens vielleicht sinnvoller.
Wann muss die Abdankungsfeier stattfinden?
Es gibt keine Vorschriften. Für das Abschiednehmen macht es aber Sinn, wenn die Trauerfeier innert zehn Tagen, maximal drei Wochen nach dem Tod stattfindet.
Kann die Abdankungsfeier auch in einer katholischen Kirche stattfinden?
In verschiedenen Gemeinden des Kantons ist dies aus geografischen oder Platzgründen schon fast Tradition. Die katholischen Kirchgemeinden sind aber nicht verpflichtet, die Kirche für reformierte Trauerfeiern zur Verfügung zu stellen.
Braucht es in der Todesanzeige einen Hinweis auf den Abdankungs-Gottesdienst resp. die Beisetzung?
Wir ermutigen Sie dazu. Es ermöglicht Menschen, die Sie nicht persönlich eingeladen haben, die Teilnahme an der Trauerfeier.
Wie gestalten wir eine Todesanzeige?
Im Grunde sind Sie frei. Je individueller eine Anzeige gestaltet ist, desto persönlicher ist sie in der Regel. Wenn Sie um Unterstützung froh sind, haben die meisten Zeitungen und Druckereien Vorschläge.